Jetzt erst Recht!

Recht

Rechtsberatung für Unternehmen

Unternehmen sind ständig mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Wir beraten und vertreten Sie in vertraglichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihren Tätigkeiten in den unterschiedlichsten Rechts- und Branchengebieten. Wir begleiten Sie bei Veränderungssituationen im Unternehmen mit rechtlicher und strategischer Beratung.

  • Gesellschaftsrecht (Gründung von Gesellschaften, Compliance, Mergers & Acquisitions, Arbeitsrecht)Vertrags- und Handelsrecht (Kauf-, Werk-, Vertriebs-, Lizenzverträge, Aufträge, AGB, Standardverträge, Reglemente)
  • Vertrags- und Handelsrecht (Kauf-, Werk-, Vertriebs-, Lizenzverträge, Aufträge, AGB, Standardverträge, Reglemente) Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
  • Umfassende Begleitung von Familienunternehmen
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
  • Externe Rechtsabteilung

Rechtsberatung für Privatpersonen

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei einem Wohnungs- oder Hauskauf? Wünschen Sie sich einen Ehevertrag oder den Entwurf einer Scheidungskonvention oder wünschen Sie sich einen rechtskundigen Partner für die Kommunikation mit Behörden? Der Alltag bietet vielerlei rechtliche Stolpersteine. Um diese zu vermeiden, sind wir gerne Ihre Anlaufstelle für sämtliche rechtliche Fragestellungen für Sie als Privatperson.

  • Familienrecht (Ehe- und Scheidungsrecht, KESB)
  • Bau- und Immobilienrecht
  • Mietrecht
  • Arbeitsrecht
  • Aussergerichtliche Einigung und Mediation im Konfliktfall
  • Family Office / concierge service
  • Wohnsitzverlegungen in die Schweiz oder ins Ausland

Rechtsberatung im Erbrecht

Sie möchten Ihren Nachlass umfassend regeln? Eine frühzeitige Planung des eigenen Nachlasses hilft nicht nur die Erbabwicklung zu beschleunigen, sondern sie entlastet auch trauernde Hinterbliebene und stellt sicher, dass die eigenen Wünsche auch über den Tod hinaus respektiert werden.

Eine optimale Nachlassplanung sieht in jedem Einzelfall anders aus und kann sich aus verschiedenen rechtlich relevanten Instrumenten zusammensetzen. Ausschlaggebend bei der Gestaltung sind die individuellen Bedürfnisse und die Familienverhältnisse.

  • Testament
  • Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung
  • Ehe- und Erbverträge
  • Konkubinatsverträge
  • Errichtung gemeinnütziger Stiftungen und Trusts
  • Willensvollstreckung
  • Erbteilungsverträge
Ihre Kontaktperson

García Ginés F.

Rechtsanwalt
Partner, Leiter Rechts- und Unternehmensberatung

Tel.: +41 61 277 01 15
Mail: gines.garcia@stg-basel.ch

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